Bayern

Zweitwohnsitzsteuer Weitnau

Sie haben einen Zweitwohnsitz in Weitnau und fragen sich, was die Stadt dafür verlangt? Der aktuelle Satz beträgt rund 13,92 % der Jahresnettokaltmiete – hier berechnen Sie Ihren persönlichen Betrag.

Kostenloser Rechner

Zweitwohnsitzsteuer Weitnau berechnen

Monatliche Kaltmiete eingeben – Sie sehen sofort die ungefähre Jahressteuer.

Stadt / Kommune
Weitnau
Steuersatz der Gemeinde
13.92 %
Jahresnettokaltmiete
7.200 €
Steuersatz
13.92 %
Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr
1.002 €
entspricht im Monat
84 €

Unverbindliche Schätzung. Der tatsächliche Betrag richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde und kann abweichen (z. B. Mindestbeträge, Möblierungszuschläge, fiktive Miete bei Eigentum). Die angezeigten Sätze sind Richtwerte auf die Jahresnettokaltmiete.

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Weitnau?

Weitnau erhebt rund 13,92 % der Jahresnettokaltmiete – also der reinen Grundmiete für ein Jahr, ohne Heizung, Wasser und Nebenkosten. Bei 600 € Kaltmiete im Monat sind das 7.200 € im Jahr und damit rund 1.002 € Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr.

Hinweis: Weitnau berechnet die Steuer nach einer abweichenden Bemessungsgrundlage. Der angegebene Prozentwert ist eine Näherung, damit Sie die Größenordnung einschätzen können – maßgeblich ist die Satzung der Stadt.

So berechnen Sie die Steuer in Weitnau

  1. 1

    Jahresnettokaltmiete bestimmen

    Monatliche Kaltmiete × 12. Beispiel: 600 € × 12 = 7.200 €.

  2. 2

    Steuersatz von Weitnau anwenden

    In Weitnau gilt ein Satz von 13,92 % der Jahresnettokaltmiete.

  3. 3

    Jahressteuer berechnen

    7.200 € × 13,92 % = 1.002 € pro Jahr.

Häufige Fragen – Zweitwohnsitzsteuer Weitnau

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Weitnau?

In Weitnau beträgt die Zweitwohnsitzsteuer rund 13,92 % der Jahresnettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 600 € im Monat – also 7.200 € im Jahr – ergibt das ungefähr 1.002 € Steuer pro Jahr.

Wie berechne ich die Zweitwohnsitzsteuer in Weitnau?

Multiplizieren Sie Ihre monatliche Kaltmiete mit 12 und dann mit dem Steuersatz von 13,92 %. Beispiel: 600 € × 12 × 13,92 % = 1.002 € im Jahr. Grundlage ist immer die reine Kaltmiete ohne Nebenkosten.

Wie kann ich die Zweitwohnsitzsteuer in Weitnau vermeiden?

Wer die Zweitwohnung ausschließlich vermietet und die private Nutzung vertraglich ausschließt, hält eine reine Kapitalanlage – dann fällt in vielen Fällen keine Zweitwohnsitzsteuer an. Bei gemischter Nutzung lassen manche Satzungen eine anteilige Kürzung zu.

Zweitwohnsitzsteuer Weitnau: der Hintergrund

Die Zweitwohnsitzsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Besteuert wird nicht Ihr Einkommen, sondern der Aufwand, in Weitnau neben der Hauptwohnung eine zweite Wohnung zu halten. Die Grundlage steht im Grundgesetz, die konkrete Höhe regelt Weitnau in einer eigenen Satzung.

Wer die Steuer umgehen will, ohne zu tricksen, hat einen legalen Weg: die Wohnung ausschließlich vermieten und die eigene Nutzung ausschließen. Dann gilt sie als Kapitalanlage und bleibt in aller Regel steuerfrei.

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Verbindlich ist allein die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung von Weitnau.