Bayern

Zweitwohnsitzsteuer Wertach

Wer in Wertach eine Nebenwohnung angemeldet hat, zahlt dafür Zweitwohnsitzsteuer. In Bayern setzt die Stadt dafür 11,46 % der Jahresnettokaltmiete an. Was das konkret für Sie bedeutet, rechnen Sie hier in wenigen Sekunden aus.

Kostenloser Rechner

Zweitwohnsitzsteuer Wertach berechnen

Monatliche Kaltmiete eingeben – Sie sehen sofort die ungefähre Jahressteuer.

Stadt / Kommune
Wertach
Steuersatz der Gemeinde
11.46 %
Jahresnettokaltmiete
7.200 €
Steuersatz
11.46 %
Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr
825 €
entspricht im Monat
69 €

Unverbindliche Schätzung. Der tatsächliche Betrag richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde und kann abweichen (z. B. Mindestbeträge, Möblierungszuschläge, fiktive Miete bei Eigentum). Die angezeigten Sätze sind Richtwerte auf die Jahresnettokaltmiete.

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Wertach?

Wertach erhebt 11,46 % der Jahresnettokaltmiete – also der reinen Grundmiete für ein Jahr, ohne Heizung, Wasser und Nebenkosten. Bei 600 € Kaltmiete im Monat sind das 7.200 € im Jahr und damit rund 825 € Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr.

So berechnen Sie die Steuer in Wertach

  1. 1

    Jahresnettokaltmiete bestimmen

    Monatliche Kaltmiete × 12. Beispiel: 600 € × 12 = 7.200 €.

  2. 2

    Steuersatz von Wertach anwenden

    In Wertach gilt ein Satz von 11,46 % der Jahresnettokaltmiete.

  3. 3

    Jahressteuer berechnen

    7.200 € × 11,46 % = 825 € pro Jahr.

Häufige Fragen – Zweitwohnsitzsteuer Wertach

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Wertach?

In Wertach beträgt die Zweitwohnsitzsteuer 11,46 % der Jahresnettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 600 € im Monat – also 7.200 € im Jahr – ergibt das ungefähr 825 € Steuer pro Jahr.

Wie berechne ich die Zweitwohnsitzsteuer in Wertach?

Multiplizieren Sie Ihre monatliche Kaltmiete mit 12 und dann mit dem Steuersatz von 11,46 %. Beispiel: 600 € × 12 × 11,46 % = 825 € im Jahr. Grundlage ist immer die reine Kaltmiete ohne Nebenkosten.

Wie kann ich die Zweitwohnsitzsteuer in Wertach vermeiden?

Wer die Zweitwohnung ausschließlich vermietet und die private Nutzung vertraglich ausschließt, hält eine reine Kapitalanlage – dann fällt in vielen Fällen keine Zweitwohnsitzsteuer an. Bei gemischter Nutzung lassen manche Satzungen eine anteilige Kürzung zu.

Zweitwohnsitzsteuer Wertach: der Hintergrund

Die Zweitwohnsitzsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Besteuert wird nicht Ihr Einkommen, sondern der Aufwand, in Wertach neben der Hauptwohnung eine zweite Wohnung zu halten. Die Grundlage steht im Grundgesetz, die konkrete Höhe regelt Wertach in einer eigenen Satzung.

Wer die Steuer umgehen will, ohne zu tricksen, hat einen legalen Weg: die Wohnung ausschließlich vermieten und die eigene Nutzung ausschließen. Dann gilt sie als Kapitalanlage und bleibt in aller Regel steuerfrei.

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Verbindlich ist allein die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung von Wertach.