Niedersachsen

Zweitwohnsitzsteuer Wittmund

Wittmund erhebt wie viele Kommunen in Niedersachsen eine Zweitwohnsitzsteuer. Der Satz liegt bei 6,5 % der Jahresnettokaltmiete. Tragen Sie Ihre Kaltmiete ein und Sie kennen Ihre voraussichtliche Jahressteuer.

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Zweitwohnsitzsteuer Wittmund berechnen

Monatliche Kaltmiete eingeben – Sie sehen sofort die ungefähre Jahressteuer.

Stadt / Kommune
Wittmund
Steuersatz der Gemeinde
6.5 %
Jahresnettokaltmiete
7.200 €
Steuersatz
6.5 %
Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr
468 €
entspricht im Monat
39 €

Unverbindliche Schätzung. Der tatsächliche Betrag richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde und kann abweichen (z. B. Mindestbeträge, Möblierungszuschläge, fiktive Miete bei Eigentum). Die angezeigten Sätze sind Richtwerte auf die Jahresnettokaltmiete.

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Wittmund?

Wittmund erhebt 6,5 % der Jahresnettokaltmiete – also der reinen Grundmiete für ein Jahr, ohne Heizung, Wasser und Nebenkosten. Bei 600 € Kaltmiete im Monat sind das 7.200 € im Jahr und damit rund 468 € Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr.

So berechnen Sie die Steuer in Wittmund

  1. 1

    Jahresnettokaltmiete bestimmen

    Monatliche Kaltmiete × 12. Beispiel: 600 € × 12 = 7.200 €.

  2. 2

    Steuersatz von Wittmund anwenden

    In Wittmund gilt ein Satz von 6,5 % der Jahresnettokaltmiete.

  3. 3

    Jahressteuer berechnen

    7.200 € × 6,5 % = 468 € pro Jahr.

Häufige Fragen – Zweitwohnsitzsteuer Wittmund

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Wittmund?

In Wittmund beträgt die Zweitwohnsitzsteuer 6,5 % der Jahresnettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 600 € im Monat – also 7.200 € im Jahr – ergibt das ungefähr 468 € Steuer pro Jahr.

Wie berechne ich die Zweitwohnsitzsteuer in Wittmund?

Multiplizieren Sie Ihre monatliche Kaltmiete mit 12 und dann mit dem Steuersatz von 6,5 %. Beispiel: 600 € × 12 × 6,5 % = 468 € im Jahr. Grundlage ist immer die reine Kaltmiete ohne Nebenkosten.

Wie kann ich die Zweitwohnsitzsteuer in Wittmund vermeiden?

Wer die Zweitwohnung ausschließlich vermietet und die private Nutzung vertraglich ausschließt, hält eine reine Kapitalanlage – dann fällt in vielen Fällen keine Zweitwohnsitzsteuer an. Bei gemischter Nutzung lassen manche Satzungen eine anteilige Kürzung zu.

Zweitwohnsitzsteuer Wittmund: der Hintergrund

Rechtlich zählt die Abgabe zu den kommunalen Aufwandsteuern. Wittmund darf sie erheben, weil das Halten einer Zweitwohnung als besonderer Aufwand gilt. Erfunden wurde diese Steuer 1973 in Überlingen am Bodensee; das Bundesverfassungsgericht bestätigte sie 1983.

Zahlen müssen Mieter wie Eigentümer. Wer die Wohnung geerbt hat und darüber verfügen kann, ist ebenfalls betroffen – erst eine dauerhafte Vermietung beendet die Steuerpflicht.

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Verbindlich ist allein die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung von Wittmund.