Bayern
Zweitwohnsitzsteuer Fischen i.Allgäu
Fischen i.Allgäu erhebt wie viele Kommunen in Bayern eine Zweitwohnsitzsteuer. Der Satz liegt bei 15,2 % der Jahresnettokaltmiete. Tragen Sie Ihre Kaltmiete ein und Sie kennen Ihre voraussichtliche Jahressteuer.
Zweitwohnsitzsteuer Fischen i.Allgäu berechnen
Monatliche Kaltmiete eingeben – Sie sehen sofort die ungefähre Jahressteuer.
- Jahresnettokaltmiete
- 7.200 €
- Steuersatz
- 15.2 %
- Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr
- 1.094 €
- entspricht im Monat
- 91 €
Unverbindliche Schätzung. Der tatsächliche Betrag richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde und kann abweichen (z. B. Mindestbeträge, Möblierungszuschläge, fiktive Miete bei Eigentum). Die angezeigten Sätze sind Richtwerte auf die Jahresnettokaltmiete.
Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Fischen i.Allgäu?
Fischen i.Allgäu erhebt 15,2 % der Jahresnettokaltmiete – also der reinen Grundmiete für ein Jahr, ohne Heizung, Wasser und Nebenkosten. Bei 600 € Kaltmiete im Monat sind das 7.200 € im Jahr und damit rund 1.094 € Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr.
Unter den 169 Gemeinden in Bayern mit Zweitwohnsitzsteuer liegt Fischen i.Allgäu damit im oberen Bereich.
So berechnen Sie die Steuer in Fischen i.Allgäu
- 1
Jahresnettokaltmiete bestimmen
Monatliche Kaltmiete × 12. Beispiel: 600 € × 12 = 7.200 €.
- 2
Steuersatz von Fischen i.Allgäu anwenden
In Fischen i.Allgäu gilt ein Satz von 15,2 % der Jahresnettokaltmiete.
- 3
Jahressteuer berechnen
7.200 € × 15,2 % = 1.094 € pro Jahr.
Häufige Fragen – Zweitwohnsitzsteuer Fischen i.Allgäu
Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Fischen i.Allgäu?
In Fischen i.Allgäu beträgt die Zweitwohnsitzsteuer 15,2 % der Jahresnettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 600 € im Monat – also 7.200 € im Jahr – ergibt das ungefähr 1.094 € Steuer pro Jahr.
Wie berechne ich die Zweitwohnsitzsteuer in Fischen i.Allgäu?
Multiplizieren Sie Ihre monatliche Kaltmiete mit 12 und dann mit dem Steuersatz von 15,2 %. Beispiel: 600 € × 12 × 15,2 % = 1.094 € im Jahr. Grundlage ist immer die reine Kaltmiete ohne Nebenkosten.
Wie kann ich die Zweitwohnsitzsteuer in Fischen i.Allgäu vermeiden?
Wer die Zweitwohnung ausschließlich vermietet und die private Nutzung vertraglich ausschließt, hält eine reine Kapitalanlage – dann fällt in vielen Fällen keine Zweitwohnsitzsteuer an. Bei gemischter Nutzung lassen manche Satzungen eine anteilige Kürzung zu.
Zweitwohnsitzsteuer Fischen i.Allgäu: der Hintergrund
In Bayern überlässt das Land seinen Kommunen die Zweitwohnsitzsteuer. Fischen i.Allgäu hat davon Gebrauch gemacht und den Satz in einer Satzung festgelegt. Grundlage ist die reine Kaltmiete, nicht die Warmmiete.
Für die Stadt hat die Steuer zwei Seiten: Sie bringt Einnahmen, und sie schafft einen Anreiz, den Erstwohnsitz vor Ort anzumelden. Für jeden Einwohner mit Hauptwohnsitz fließt mehr Geld aus dem Finanzausgleich.
Zweitwohnsitzsteuer in der Nähe von Fischen i.Allgäu
Weitere Gemeinden in Bayern mit ähnlichem oder abweichendem Satz:
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Verbindlich ist allein die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung von Fischen i.Allgäu.
