Nordrhein-Westfalen
Zweitwohnsitzsteuer Grevenbroich
Grevenbroich erhebt wie viele Kommunen in Nordrhein-Westfalen eine Zweitwohnsitzsteuer. Der Satz liegt bei 5 % der Jahresnettokaltmiete. Tragen Sie Ihre Kaltmiete ein und Sie kennen Ihre voraussichtliche Jahressteuer.
Zweitwohnsitzsteuer Grevenbroich berechnen
Monatliche Kaltmiete eingeben – Sie sehen sofort die ungefähre Jahressteuer.
- Jahresnettokaltmiete
- 7.200 €
- Steuersatz
- 5 %
- Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr
- 360 €
- entspricht im Monat
- 30 €
Unverbindliche Schätzung. Der tatsächliche Betrag richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde und kann abweichen (z. B. Mindestbeträge, Möblierungszuschläge, fiktive Miete bei Eigentum). Die angezeigten Sätze sind Richtwerte auf die Jahresnettokaltmiete.
Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Grevenbroich?
Grevenbroich erhebt 5 % der Jahresnettokaltmiete – also der reinen Grundmiete für ein Jahr, ohne Heizung, Wasser und Nebenkosten. Bei 600 € Kaltmiete im Monat sind das 7.200 € im Jahr und damit rund 360 € Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr.
Unter den 98 Gemeinden in Nordrhein-Westfalen mit Zweitwohnsitzsteuer liegt Grevenbroich damit im unteren Bereich.
So berechnen Sie die Steuer in Grevenbroich
- 1
Jahresnettokaltmiete bestimmen
Monatliche Kaltmiete × 12. Beispiel: 600 € × 12 = 7.200 €.
- 2
Steuersatz von Grevenbroich anwenden
In Grevenbroich gilt ein Satz von 5 % der Jahresnettokaltmiete.
- 3
Jahressteuer berechnen
7.200 € × 5 % = 360 € pro Jahr.
Häufige Fragen – Zweitwohnsitzsteuer Grevenbroich
Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Grevenbroich?
In Grevenbroich beträgt die Zweitwohnsitzsteuer 5 % der Jahresnettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 600 € im Monat – also 7.200 € im Jahr – ergibt das ungefähr 360 € Steuer pro Jahr.
Wie berechne ich die Zweitwohnsitzsteuer in Grevenbroich?
Multiplizieren Sie Ihre monatliche Kaltmiete mit 12 und dann mit dem Steuersatz von 5 %. Beispiel: 600 € × 12 × 5 % = 360 € im Jahr. Grundlage ist immer die reine Kaltmiete ohne Nebenkosten.
Wie kann ich die Zweitwohnsitzsteuer in Grevenbroich vermeiden?
Wer die Zweitwohnung ausschließlich vermietet und die private Nutzung vertraglich ausschließt, hält eine reine Kapitalanlage – dann fällt in vielen Fällen keine Zweitwohnsitzsteuer an. Bei gemischter Nutzung lassen manche Satzungen eine anteilige Kürzung zu.
Zweitwohnsitzsteuer Grevenbroich: der Hintergrund
Rechtlich zählt die Abgabe zu den kommunalen Aufwandsteuern. Grevenbroich darf sie erheben, weil das Halten einer Zweitwohnung als besonderer Aufwand gilt. Erfunden wurde diese Steuer 1973 in Überlingen am Bodensee; das Bundesverfassungsgericht bestätigte sie 1983.
Zahlen müssen Mieter wie Eigentümer. Wer die Wohnung geerbt hat und darüber verfügen kann, ist ebenfalls betroffen – erst eine dauerhafte Vermietung beendet die Steuerpflicht.
Zweitwohnsitzsteuer in der Nähe von Grevenbroich
Weitere Gemeinden in Nordrhein-Westfalen mit ähnlichem oder abweichendem Satz:
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Verbindlich ist allein die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung von Grevenbroich.
