Nordrhein-Westfalen

Zweitwohnsitzsteuer Jülich

Jülich erhebt wie viele Kommunen in Nordrhein-Westfalen eine Zweitwohnsitzsteuer. Der Satz liegt bei 6,1 % der Jahresnettokaltmiete. Tragen Sie Ihre Kaltmiete ein und Sie kennen Ihre voraussichtliche Jahressteuer.

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Zweitwohnsitzsteuer Jülich berechnen

Monatliche Kaltmiete eingeben – Sie sehen sofort die ungefähre Jahressteuer.

Stadt / Kommune
Jülich
Steuersatz der Gemeinde
6.1 %
Jahresnettokaltmiete
7.200 €
Steuersatz
6.1 %
Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr
439 €
entspricht im Monat
37 €

Unverbindliche Schätzung. Der tatsächliche Betrag richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde und kann abweichen (z. B. Mindestbeträge, Möblierungszuschläge, fiktive Miete bei Eigentum). Die angezeigten Sätze sind Richtwerte auf die Jahresnettokaltmiete.

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Jülich?

Jülich erhebt 6,1 % der Jahresnettokaltmiete – also der reinen Grundmiete für ein Jahr, ohne Heizung, Wasser und Nebenkosten. Bei 600 € Kaltmiete im Monat sind das 7.200 € im Jahr und damit rund 439 € Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr.

Unter den 98 Gemeinden in Nordrhein-Westfalen mit Zweitwohnsitzsteuer liegt Jülich damit im unteren Bereich.

So berechnen Sie die Steuer in Jülich

  1. 1

    Jahresnettokaltmiete bestimmen

    Monatliche Kaltmiete × 12. Beispiel: 600 € × 12 = 7.200 €.

  2. 2

    Steuersatz von Jülich anwenden

    In Jülich gilt ein Satz von 6,1 % der Jahresnettokaltmiete.

  3. 3

    Jahressteuer berechnen

    7.200 € × 6,1 % = 439 € pro Jahr.

Häufige Fragen – Zweitwohnsitzsteuer Jülich

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Jülich?

In Jülich beträgt die Zweitwohnsitzsteuer 6,1 % der Jahresnettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 600 € im Monat – also 7.200 € im Jahr – ergibt das ungefähr 439 € Steuer pro Jahr.

Wie berechne ich die Zweitwohnsitzsteuer in Jülich?

Multiplizieren Sie Ihre monatliche Kaltmiete mit 12 und dann mit dem Steuersatz von 6,1 %. Beispiel: 600 € × 12 × 6,1 % = 439 € im Jahr. Grundlage ist immer die reine Kaltmiete ohne Nebenkosten.

Wie kann ich die Zweitwohnsitzsteuer in Jülich vermeiden?

Wer die Zweitwohnung ausschließlich vermietet und die private Nutzung vertraglich ausschließt, hält eine reine Kapitalanlage – dann fällt in vielen Fällen keine Zweitwohnsitzsteuer an. Bei gemischter Nutzung lassen manche Satzungen eine anteilige Kürzung zu.

Zweitwohnsitzsteuer Jülich: der Hintergrund

Rechtlich zählt die Abgabe zu den kommunalen Aufwandsteuern. Jülich darf sie erheben, weil das Halten einer Zweitwohnung als besonderer Aufwand gilt. Erfunden wurde diese Steuer 1973 in Überlingen am Bodensee; das Bundesverfassungsgericht bestätigte sie 1983.

Zahlen müssen Mieter wie Eigentümer. Wer die Wohnung geerbt hat und darüber verfügen kann, ist ebenfalls betroffen – erst eine dauerhafte Vermietung beendet die Steuerpflicht.

Zweitwohnsitzsteuer in der Nähe von Jülich

Weitere Gemeinden in Nordrhein-Westfalen mit ähnlichem oder abweichendem Satz:

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Verbindlich ist allein die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung von Jülich.