Schleswig-Holstein
Zweitwohnsitzsteuer List auf Sylt
List auf Sylt erhebt wie viele Kommunen in Schleswig-Holstein eine Zweitwohnsitzsteuer. Der Satz liegt bei 8,5 % der Jahresnettokaltmiete. Tragen Sie Ihre Kaltmiete ein und Sie kennen Ihre voraussichtliche Jahressteuer.
Zweitwohnsitzsteuer List auf Sylt berechnen
Monatliche Kaltmiete eingeben – Sie sehen sofort die ungefähre Jahressteuer.
- Jahresnettokaltmiete
- 7.200 €
- Steuersatz
- 8.5 %
- Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr
- 612 €
- entspricht im Monat
- 51 €
Unverbindliche Schätzung. Der tatsächliche Betrag richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde und kann abweichen (z. B. Mindestbeträge, Möblierungszuschläge, fiktive Miete bei Eigentum). Die angezeigten Sätze sind Richtwerte auf die Jahresnettokaltmiete.
Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in List auf Sylt?
List auf Sylt erhebt 8,5 % der Jahresnettokaltmiete – also der reinen Grundmiete für ein Jahr, ohne Heizung, Wasser und Nebenkosten. Bei 600 € Kaltmiete im Monat sind das 7.200 € im Jahr und damit rund 612 € Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr.
Unter den 99 Gemeinden in Schleswig-Holstein mit Zweitwohnsitzsteuer liegt List auf Sylt damit im unteren Bereich.
So berechnen Sie die Steuer in List auf Sylt
- 1
Jahresnettokaltmiete bestimmen
Monatliche Kaltmiete × 12. Beispiel: 600 € × 12 = 7.200 €.
- 2
Steuersatz von List auf Sylt anwenden
In List auf Sylt gilt ein Satz von 8,5 % der Jahresnettokaltmiete.
- 3
Jahressteuer berechnen
7.200 € × 8,5 % = 612 € pro Jahr.
Häufige Fragen – Zweitwohnsitzsteuer List auf Sylt
Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in List auf Sylt?
In List auf Sylt beträgt die Zweitwohnsitzsteuer 8,5 % der Jahresnettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 600 € im Monat – also 7.200 € im Jahr – ergibt das ungefähr 612 € Steuer pro Jahr.
Wie berechne ich die Zweitwohnsitzsteuer in List auf Sylt?
Multiplizieren Sie Ihre monatliche Kaltmiete mit 12 und dann mit dem Steuersatz von 8,5 %. Beispiel: 600 € × 12 × 8,5 % = 612 € im Jahr. Grundlage ist immer die reine Kaltmiete ohne Nebenkosten.
Wie kann ich die Zweitwohnsitzsteuer in List auf Sylt vermeiden?
Wer die Zweitwohnung ausschließlich vermietet und die private Nutzung vertraglich ausschließt, hält eine reine Kapitalanlage – dann fällt in vielen Fällen keine Zweitwohnsitzsteuer an. Bei gemischter Nutzung lassen manche Satzungen eine anteilige Kürzung zu.
Zweitwohnsitzsteuer List auf Sylt: der Hintergrund
In Schleswig-Holstein überlässt das Land seinen Kommunen die Zweitwohnsitzsteuer. List auf Sylt hat davon Gebrauch gemacht und den Satz in einer Satzung festgelegt. Grundlage ist die reine Kaltmiete, nicht die Warmmiete.
Für die Stadt hat die Steuer zwei Seiten: Sie bringt Einnahmen, und sie schafft einen Anreiz, den Erstwohnsitz vor Ort anzumelden. Für jeden Einwohner mit Hauptwohnsitz fließt mehr Geld aus dem Finanzausgleich.
Zweitwohnsitzsteuer in der Nähe von List auf Sylt
Weitere Gemeinden in Schleswig-Holstein mit ähnlichem oder abweichendem Satz:
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Verbindlich ist allein die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung von List auf Sylt.
