Schleswig-Holstein
Zweitwohnsitzsteuer Hörnum (Sylt)
Sie haben einen Zweitwohnsitz in Hörnum (Sylt) und fragen sich, was die Stadt dafür verlangt? Der aktuelle Satz beträgt 7 % der Jahresnettokaltmiete – hier berechnen Sie Ihren persönlichen Betrag.
Zweitwohnsitzsteuer Hörnum (Sylt) berechnen
Monatliche Kaltmiete eingeben – Sie sehen sofort die ungefähre Jahressteuer.
- Jahresnettokaltmiete
- 7.200 €
- Steuersatz
- 7 %
- Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr
- 504 €
- entspricht im Monat
- 42 €
Unverbindliche Schätzung. Der tatsächliche Betrag richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde und kann abweichen (z. B. Mindestbeträge, Möblierungszuschläge, fiktive Miete bei Eigentum). Die angezeigten Sätze sind Richtwerte auf die Jahresnettokaltmiete.
Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Hörnum (Sylt)?
Hörnum (Sylt) erhebt 7 % der Jahresnettokaltmiete – also der reinen Grundmiete für ein Jahr, ohne Heizung, Wasser und Nebenkosten. Bei 600 € Kaltmiete im Monat sind das 7.200 € im Jahr und damit rund 504 € Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr.
Unter den 99 Gemeinden in Schleswig-Holstein mit Zweitwohnsitzsteuer liegt Hörnum (Sylt) damit im unteren Bereich.
So berechnen Sie die Steuer in Hörnum (Sylt)
- 1
Jahresnettokaltmiete bestimmen
Monatliche Kaltmiete × 12. Beispiel: 600 € × 12 = 7.200 €.
- 2
Steuersatz von Hörnum (Sylt) anwenden
In Hörnum (Sylt) gilt ein Satz von 7 % der Jahresnettokaltmiete.
- 3
Jahressteuer berechnen
7.200 € × 7 % = 504 € pro Jahr.
Häufige Fragen – Zweitwohnsitzsteuer Hörnum (Sylt)
Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Hörnum (Sylt)?
In Hörnum (Sylt) beträgt die Zweitwohnsitzsteuer 7 % der Jahresnettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 600 € im Monat – also 7.200 € im Jahr – ergibt das ungefähr 504 € Steuer pro Jahr.
Wie berechne ich die Zweitwohnsitzsteuer in Hörnum (Sylt)?
Multiplizieren Sie Ihre monatliche Kaltmiete mit 12 und dann mit dem Steuersatz von 7 %. Beispiel: 600 € × 12 × 7 % = 504 € im Jahr. Grundlage ist immer die reine Kaltmiete ohne Nebenkosten.
Wie kann ich die Zweitwohnsitzsteuer in Hörnum (Sylt) vermeiden?
Wer die Zweitwohnung ausschließlich vermietet und die private Nutzung vertraglich ausschließt, hält eine reine Kapitalanlage – dann fällt in vielen Fällen keine Zweitwohnsitzsteuer an. Bei gemischter Nutzung lassen manche Satzungen eine anteilige Kürzung zu.
Zweitwohnsitzsteuer Hörnum (Sylt): der Hintergrund
Die Zweitwohnsitzsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Besteuert wird nicht Ihr Einkommen, sondern der Aufwand, in Hörnum (Sylt) neben der Hauptwohnung eine zweite Wohnung zu halten. Die Grundlage steht im Grundgesetz, die konkrete Höhe regelt Hörnum (Sylt) in einer eigenen Satzung.
Wer die Steuer umgehen will, ohne zu tricksen, hat einen legalen Weg: die Wohnung ausschließlich vermieten und die eigene Nutzung ausschließen. Dann gilt sie als Kapitalanlage und bleibt in aller Regel steuerfrei.
Zweitwohnsitzsteuer in der Nähe von Hörnum (Sylt)
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Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Verbindlich ist allein die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung von Hörnum (Sylt).
