Hessen
Zweitwohnsitzsteuer Rüsselsheim am Main
Rüsselsheim am Main erhebt wie viele Kommunen in Hessen eine Zweitwohnsitzsteuer. Der Satz liegt bei 15 % der Jahresnettokaltmiete. Tragen Sie Ihre Kaltmiete ein und Sie kennen Ihre voraussichtliche Jahressteuer.
Zweitwohnsitzsteuer Rüsselsheim am Main berechnen
Monatliche Kaltmiete eingeben – Sie sehen sofort die ungefähre Jahressteuer.
- Jahresnettokaltmiete
- 7.200 €
- Steuersatz
- 15 %
- Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr
- 1.080 €
- entspricht im Monat
- 90 €
Unverbindliche Schätzung. Der tatsächliche Betrag richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde und kann abweichen (z. B. Mindestbeträge, Möblierungszuschläge, fiktive Miete bei Eigentum). Die angezeigten Sätze sind Richtwerte auf die Jahresnettokaltmiete.
Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Rüsselsheim am Main?
Rüsselsheim am Main erhebt 15 % der Jahresnettokaltmiete – also der reinen Grundmiete für ein Jahr, ohne Heizung, Wasser und Nebenkosten. Bei 600 € Kaltmiete im Monat sind das 7.200 € im Jahr und damit rund 1.080 € Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr.
Unter den 57 Gemeinden in Hessen mit Zweitwohnsitzsteuer liegt Rüsselsheim am Main damit im oberen Bereich.
So berechnen Sie die Steuer in Rüsselsheim am Main
- 1
Jahresnettokaltmiete bestimmen
Monatliche Kaltmiete × 12. Beispiel: 600 € × 12 = 7.200 €.
- 2
Steuersatz von Rüsselsheim am Main anwenden
In Rüsselsheim am Main gilt ein Satz von 15 % der Jahresnettokaltmiete.
- 3
Jahressteuer berechnen
7.200 € × 15 % = 1.080 € pro Jahr.
Häufige Fragen – Zweitwohnsitzsteuer Rüsselsheim am Main
Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Rüsselsheim am Main?
In Rüsselsheim am Main beträgt die Zweitwohnsitzsteuer 15 % der Jahresnettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 600 € im Monat – also 7.200 € im Jahr – ergibt das ungefähr 1.080 € Steuer pro Jahr.
Wie berechne ich die Zweitwohnsitzsteuer in Rüsselsheim am Main?
Multiplizieren Sie Ihre monatliche Kaltmiete mit 12 und dann mit dem Steuersatz von 15 %. Beispiel: 600 € × 12 × 15 % = 1.080 € im Jahr. Grundlage ist immer die reine Kaltmiete ohne Nebenkosten.
Wie kann ich die Zweitwohnsitzsteuer in Rüsselsheim am Main vermeiden?
Wer die Zweitwohnung ausschließlich vermietet und die private Nutzung vertraglich ausschließt, hält eine reine Kapitalanlage – dann fällt in vielen Fällen keine Zweitwohnsitzsteuer an. Bei gemischter Nutzung lassen manche Satzungen eine anteilige Kürzung zu.
Zweitwohnsitzsteuer Rüsselsheim am Main: der Hintergrund
Die Zweitwohnsitzsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Besteuert wird nicht Ihr Einkommen, sondern der Aufwand, in Rüsselsheim am Main neben der Hauptwohnung eine zweite Wohnung zu halten. Die Grundlage steht im Grundgesetz, die konkrete Höhe regelt Rüsselsheim am Main in einer eigenen Satzung.
Wer die Steuer umgehen will, ohne zu tricksen, hat einen legalen Weg: die Wohnung ausschließlich vermieten und die eigene Nutzung ausschließen. Dann gilt sie als Kapitalanlage und bleibt in aller Regel steuerfrei.
Zweitwohnsitzsteuer in der Nähe von Rüsselsheim am Main
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Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Verbindlich ist allein die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung von Rüsselsheim am Main.
