Mecklenburg-Vorpommern

Zweitwohnsitzsteuer Wustrow

Die Zweitwohnsitzsteuer in Wustrow beträgt 16,5 % der jährlichen Kaltmiete. Ob kleine Stadtwohnung oder Zweitdomizil – mit dem Rechner sehen Sie sofort, wie viel Sie die Nebenwohnung im Jahr kostet.

Kostenloser Rechner

Zweitwohnsitzsteuer Wustrow berechnen

Monatliche Kaltmiete eingeben – Sie sehen sofort die ungefähre Jahressteuer.

Stadt / Kommune
Wustrow
Steuersatz der Gemeinde
16.5 %
Jahresnettokaltmiete
7.200 €
Steuersatz
16.5 %
Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr
1.188 €
entspricht im Monat
99 €

Unverbindliche Schätzung. Der tatsächliche Betrag richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde und kann abweichen (z. B. Mindestbeträge, Möblierungszuschläge, fiktive Miete bei Eigentum). Die angezeigten Sätze sind Richtwerte auf die Jahresnettokaltmiete.

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Wustrow?

Wustrow erhebt 16,5 % der Jahresnettokaltmiete – also der reinen Grundmiete für ein Jahr, ohne Heizung, Wasser und Nebenkosten. Bei 600 € Kaltmiete im Monat sind das 7.200 € im Jahr und damit rund 1.188 € Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr.

Unter den 79 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern mit Zweitwohnsitzsteuer liegt Wustrow damit im oberen Bereich.

So berechnen Sie die Steuer in Wustrow

  1. 1

    Jahresnettokaltmiete bestimmen

    Monatliche Kaltmiete × 12. Beispiel: 600 € × 12 = 7.200 €.

  2. 2

    Steuersatz von Wustrow anwenden

    In Wustrow gilt ein Satz von 16,5 % der Jahresnettokaltmiete.

  3. 3

    Jahressteuer berechnen

    7.200 € × 16,5 % = 1.188 € pro Jahr.

Häufige Fragen – Zweitwohnsitzsteuer Wustrow

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Wustrow?

In Wustrow beträgt die Zweitwohnsitzsteuer 16,5 % der Jahresnettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 600 € im Monat – also 7.200 € im Jahr – ergibt das ungefähr 1.188 € Steuer pro Jahr.

Wie berechne ich die Zweitwohnsitzsteuer in Wustrow?

Multiplizieren Sie Ihre monatliche Kaltmiete mit 12 und dann mit dem Steuersatz von 16,5 %. Beispiel: 600 € × 12 × 16,5 % = 1.188 € im Jahr. Grundlage ist immer die reine Kaltmiete ohne Nebenkosten.

Wie kann ich die Zweitwohnsitzsteuer in Wustrow vermeiden?

Wer die Zweitwohnung ausschließlich vermietet und die private Nutzung vertraglich ausschließt, hält eine reine Kapitalanlage – dann fällt in vielen Fällen keine Zweitwohnsitzsteuer an. Bei gemischter Nutzung lassen manche Satzungen eine anteilige Kürzung zu.

Zweitwohnsitzsteuer Wustrow: der Hintergrund

Die Zweitwohnsitzsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Besteuert wird nicht Ihr Einkommen, sondern der Aufwand, in Wustrow neben der Hauptwohnung eine zweite Wohnung zu halten. Die Grundlage steht im Grundgesetz, die konkrete Höhe regelt Wustrow in einer eigenen Satzung.

Wer die Steuer umgehen will, ohne zu tricksen, hat einen legalen Weg: die Wohnung ausschließlich vermieten und die eigene Nutzung ausschließen. Dann gilt sie als Kapitalanlage und bleibt in aller Regel steuerfrei.

Zweitwohnsitzsteuer in der Nähe von Wustrow

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Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Verbindlich ist allein die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung von Wustrow.