Steuern

Zweitwohnsitzsteuer absetzen – so holen Sie Geld zurück

Wer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung am Arbeitsort hat, kann die gezahlte Zweitwohnsitzsteuer meist zurückholen – über die doppelte Haushaltsführung in der Steuererklärung.

Die Voraussetzung: doppelte Haushaltsführung

Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn Sie am Arbeitsort eine Zweitwohnung haben und Ihr Lebensmittelpunkt weiterhin am Hauptwohnsitz bleibt. Dann zählen die Kosten dieser Zweitwohnung zu den Werbungskosten.

Was Sie ansetzen können

Neben Miete und Nebenkosten der Zweitwohnung gehört auch die Zweitwohnsitzsteuer zu den abziehbaren Unterkunftskosten. Tragen Sie sie in der Anlage N unter der doppelten Haushaltsführung ein und bewahren Sie den Steuerbescheid der Gemeinde als Nachweis auf.

Häufige Fragen

Kann ich die Zweitwohnsitzsteuer immer absetzen?

Nur, wenn der Zweitwohnsitz beruflich veranlasst ist und eine doppelte Haushaltsführung vorliegt. Bei einer privat genutzten Ferien- oder Freizeitwohnung geht das nicht.

Wo trage ich die Steuer in der Steuererklärung ein?

In der Anlage N im Bereich der doppelten Haushaltsführung, zusammen mit den übrigen Unterkunftskosten der Zweitwohnung.

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