Reine Vermietung: meist keine Steuer
Vermieten Sie ausschließlich und schließen die eigene Nutzung aus, hält die Gemeinde die Wohnung nicht für eine Zweitwohnung Ihrer persönlichen Lebensführung. In aller Regel fällt dann keine Zweitwohnsitzsteuer an.
Eigennutzung: Steuer fällig
Sobald Sie die Wohnung auch privat nutzen und als Nebenwohnsitz gemeldet sind, greift die Steuer – bemessen an der Jahresnettokaltmiete zum vollen Satz Ihrer Gemeinde.
Gemischte Nutzung: anteilige Kürzung möglich
Nutzen Sie teils selbst, teils vermietet, lassen viele Satzungen eine Kürzung zu – im Verhältnis der Zeit, in der die Wohnung der Vermietung zur Verfügung stand. Das ist keine bundesweite Regel, sondern hängt an der Satzung Ihres Ortes.
Den konkreten Satz und die Regeln finden Sie über den Zweitwohnsitzsteuer Guide oder rechnen die Höhe direkt mit dem Zweitwohnsitzsteuer-Rechner.
