Baden-Württemberg

Zweitwohnsitzsteuer Pfullendorf

Die Zweitwohnsitzsteuer in Pfullendorf beträgt 20 % der jährlichen Kaltmiete. Ob kleine Stadtwohnung oder Zweitdomizil – mit dem Rechner sehen Sie sofort, wie viel Sie die Nebenwohnung im Jahr kostet.

Kostenloser Rechner

Zweitwohnsitzsteuer Pfullendorf berechnen

Monatliche Kaltmiete eingeben – Sie sehen sofort die ungefähre Jahressteuer.

Stadt / Kommune
Pfullendorf
Steuersatz der Gemeinde
20 %
Jahresnettokaltmiete
7.200 €
Steuersatz
20 %
Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr
1.440 €
entspricht im Monat
120 €

Unverbindliche Schätzung. Der tatsächliche Betrag richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde und kann abweichen (z. B. Mindestbeträge, Möblierungszuschläge, fiktive Miete bei Eigentum). Die angezeigten Sätze sind Richtwerte auf die Jahresnettokaltmiete.

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Pfullendorf?

Pfullendorf erhebt 20 % der Jahresnettokaltmiete – also der reinen Grundmiete für ein Jahr, ohne Heizung, Wasser und Nebenkosten. Bei 600 € Kaltmiete im Monat sind das 7.200 € im Jahr und damit rund 1.440 € Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr.

Unter den 104 Gemeinden in Baden-Württemberg mit Zweitwohnsitzsteuer liegt Pfullendorf damit im oberen Bereich.

So berechnen Sie die Steuer in Pfullendorf

  1. 1

    Jahresnettokaltmiete bestimmen

    Monatliche Kaltmiete × 12. Beispiel: 600 € × 12 = 7.200 €.

  2. 2

    Steuersatz von Pfullendorf anwenden

    In Pfullendorf gilt ein Satz von 20 % der Jahresnettokaltmiete.

  3. 3

    Jahressteuer berechnen

    7.200 € × 20 % = 1.440 € pro Jahr.

Häufige Fragen – Zweitwohnsitzsteuer Pfullendorf

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Pfullendorf?

In Pfullendorf beträgt die Zweitwohnsitzsteuer 20 % der Jahresnettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 600 € im Monat – also 7.200 € im Jahr – ergibt das ungefähr 1.440 € Steuer pro Jahr.

Wie berechne ich die Zweitwohnsitzsteuer in Pfullendorf?

Multiplizieren Sie Ihre monatliche Kaltmiete mit 12 und dann mit dem Steuersatz von 20 %. Beispiel: 600 € × 12 × 20 % = 1.440 € im Jahr. Grundlage ist immer die reine Kaltmiete ohne Nebenkosten.

Wie kann ich die Zweitwohnsitzsteuer in Pfullendorf vermeiden?

Wer die Zweitwohnung ausschließlich vermietet und die private Nutzung vertraglich ausschließt, hält eine reine Kapitalanlage – dann fällt in vielen Fällen keine Zweitwohnsitzsteuer an. Bei gemischter Nutzung lassen manche Satzungen eine anteilige Kürzung zu.

Zweitwohnsitzsteuer Pfullendorf: der Hintergrund

In Baden-Württemberg überlässt das Land seinen Kommunen die Zweitwohnsitzsteuer. Pfullendorf hat davon Gebrauch gemacht und den Satz in einer Satzung festgelegt. Grundlage ist die reine Kaltmiete, nicht die Warmmiete.

Für die Stadt hat die Steuer zwei Seiten: Sie bringt Einnahmen, und sie schafft einen Anreiz, den Erstwohnsitz vor Ort anzumelden. Für jeden Einwohner mit Hauptwohnsitz fließt mehr Geld aus dem Finanzausgleich.

Zweitwohnsitzsteuer in der Nähe von Pfullendorf

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Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Verbindlich ist allein die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung von Pfullendorf.