Baden-Württemberg
Zweitwohnsitzsteuer Sachsenheim
Wer in Sachsenheim eine Nebenwohnung angemeldet hat, zahlt dafür Zweitwohnsitzsteuer. In Baden-Württemberg setzt die Stadt dafür 7 % der Jahresnettokaltmiete an. Was das konkret für Sie bedeutet, rechnen Sie hier in wenigen Sekunden aus.
Zweitwohnsitzsteuer Sachsenheim berechnen
Monatliche Kaltmiete eingeben – Sie sehen sofort die ungefähre Jahressteuer.
- Jahresnettokaltmiete
- 7.200 €
- Steuersatz
- 7 %
- Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr
- 504 €
- entspricht im Monat
- 42 €
Unverbindliche Schätzung. Der tatsächliche Betrag richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde und kann abweichen (z. B. Mindestbeträge, Möblierungszuschläge, fiktive Miete bei Eigentum). Die angezeigten Sätze sind Richtwerte auf die Jahresnettokaltmiete.
Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Sachsenheim?
Sachsenheim erhebt 7 % der Jahresnettokaltmiete – also der reinen Grundmiete für ein Jahr, ohne Heizung, Wasser und Nebenkosten. Bei 600 € Kaltmiete im Monat sind das 7.200 € im Jahr und damit rund 504 € Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr.
Unter den 104 Gemeinden in Baden-Württemberg mit Zweitwohnsitzsteuer liegt Sachsenheim damit im unteren Bereich.
So berechnen Sie die Steuer in Sachsenheim
- 1
Jahresnettokaltmiete bestimmen
Monatliche Kaltmiete × 12. Beispiel: 600 € × 12 = 7.200 €.
- 2
Steuersatz von Sachsenheim anwenden
In Sachsenheim gilt ein Satz von 7 % der Jahresnettokaltmiete.
- 3
Jahressteuer berechnen
7.200 € × 7 % = 504 € pro Jahr.
Häufige Fragen – Zweitwohnsitzsteuer Sachsenheim
Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Sachsenheim?
In Sachsenheim beträgt die Zweitwohnsitzsteuer 7 % der Jahresnettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 600 € im Monat – also 7.200 € im Jahr – ergibt das ungefähr 504 € Steuer pro Jahr.
Wie berechne ich die Zweitwohnsitzsteuer in Sachsenheim?
Multiplizieren Sie Ihre monatliche Kaltmiete mit 12 und dann mit dem Steuersatz von 7 %. Beispiel: 600 € × 12 × 7 % = 504 € im Jahr. Grundlage ist immer die reine Kaltmiete ohne Nebenkosten.
Wie kann ich die Zweitwohnsitzsteuer in Sachsenheim vermeiden?
Wer die Zweitwohnung ausschließlich vermietet und die private Nutzung vertraglich ausschließt, hält eine reine Kapitalanlage – dann fällt in vielen Fällen keine Zweitwohnsitzsteuer an. Bei gemischter Nutzung lassen manche Satzungen eine anteilige Kürzung zu.
Zweitwohnsitzsteuer Sachsenheim: der Hintergrund
Rechtlich zählt die Abgabe zu den kommunalen Aufwandsteuern. Sachsenheim darf sie erheben, weil das Halten einer Zweitwohnung als besonderer Aufwand gilt. Erfunden wurde diese Steuer 1973 in Überlingen am Bodensee; das Bundesverfassungsgericht bestätigte sie 1983.
Zahlen müssen Mieter wie Eigentümer. Wer die Wohnung geerbt hat und darüber verfügen kann, ist ebenfalls betroffen – erst eine dauerhafte Vermietung beendet die Steuerpflicht.
Zweitwohnsitzsteuer in der Nähe von Sachsenheim
Weitere Gemeinden in Baden-Württemberg mit ähnlichem oder abweichendem Satz:
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Verbindlich ist allein die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung von Sachsenheim.
