Niedersachsen

Zweitwohnsitzsteuer Südbrookmerland

Die Zweitwohnsitzsteuer in Südbrookmerland beträgt 7 % der jährlichen Kaltmiete. Ob kleine Stadtwohnung oder Zweitdomizil – mit dem Rechner sehen Sie sofort, wie viel Sie die Nebenwohnung im Jahr kostet.

Kostenloser Rechner

Zweitwohnsitzsteuer Südbrookmerland berechnen

Monatliche Kaltmiete eingeben – Sie sehen sofort die ungefähre Jahressteuer.

Stadt / Kommune
Südbrookmerland
Steuersatz der Gemeinde
7 %
Jahresnettokaltmiete
7.200 €
Steuersatz
7 %
Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr
504 €
entspricht im Monat
42 €

Unverbindliche Schätzung. Der tatsächliche Betrag richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde und kann abweichen (z. B. Mindestbeträge, Möblierungszuschläge, fiktive Miete bei Eigentum). Die angezeigten Sätze sind Richtwerte auf die Jahresnettokaltmiete.

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Südbrookmerland?

Südbrookmerland erhebt 7 % der Jahresnettokaltmiete – also der reinen Grundmiete für ein Jahr, ohne Heizung, Wasser und Nebenkosten. Bei 600 € Kaltmiete im Monat sind das 7.200 € im Jahr und damit rund 504 € Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr.

Unter den 69 Gemeinden in Niedersachsen mit Zweitwohnsitzsteuer liegt Südbrookmerland damit im unteren Bereich.

So berechnen Sie die Steuer in Südbrookmerland

  1. 1

    Jahresnettokaltmiete bestimmen

    Monatliche Kaltmiete × 12. Beispiel: 600 € × 12 = 7.200 €.

  2. 2

    Steuersatz von Südbrookmerland anwenden

    In Südbrookmerland gilt ein Satz von 7 % der Jahresnettokaltmiete.

  3. 3

    Jahressteuer berechnen

    7.200 € × 7 % = 504 € pro Jahr.

Häufige Fragen – Zweitwohnsitzsteuer Südbrookmerland

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Südbrookmerland?

In Südbrookmerland beträgt die Zweitwohnsitzsteuer 7 % der Jahresnettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 600 € im Monat – also 7.200 € im Jahr – ergibt das ungefähr 504 € Steuer pro Jahr.

Wie berechne ich die Zweitwohnsitzsteuer in Südbrookmerland?

Multiplizieren Sie Ihre monatliche Kaltmiete mit 12 und dann mit dem Steuersatz von 7 %. Beispiel: 600 € × 12 × 7 % = 504 € im Jahr. Grundlage ist immer die reine Kaltmiete ohne Nebenkosten.

Wie kann ich die Zweitwohnsitzsteuer in Südbrookmerland vermeiden?

Wer die Zweitwohnung ausschließlich vermietet und die private Nutzung vertraglich ausschließt, hält eine reine Kapitalanlage – dann fällt in vielen Fällen keine Zweitwohnsitzsteuer an. Bei gemischter Nutzung lassen manche Satzungen eine anteilige Kürzung zu.

Zweitwohnsitzsteuer Südbrookmerland: der Hintergrund

In Niedersachsen überlässt das Land seinen Kommunen die Zweitwohnsitzsteuer. Südbrookmerland hat davon Gebrauch gemacht und den Satz in einer Satzung festgelegt. Grundlage ist die reine Kaltmiete, nicht die Warmmiete.

Für die Stadt hat die Steuer zwei Seiten: Sie bringt Einnahmen, und sie schafft einen Anreiz, den Erstwohnsitz vor Ort anzumelden. Für jeden Einwohner mit Hauptwohnsitz fließt mehr Geld aus dem Finanzausgleich.

Zweitwohnsitzsteuer in der Nähe von Südbrookmerland

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Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Verbindlich ist allein die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung von Südbrookmerland.