Bayern

Zweitwohnsitzsteuer Aschau a.Inn

Die Zweitwohnsitzsteuer in Aschau a.Inn beträgt 13,5 % der jährlichen Kaltmiete. Ob kleine Stadtwohnung oder Zweitdomizil – mit dem Rechner sehen Sie sofort, wie viel Sie die Nebenwohnung im Jahr kostet.

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Zweitwohnsitzsteuer Aschau a.Inn berechnen

Monatliche Kaltmiete eingeben – Sie sehen sofort die ungefähre Jahressteuer.

Stadt / Kommune
Aschau a.Inn
Steuersatz der Gemeinde
13.5 %
Jahresnettokaltmiete
7.200 €
Steuersatz
13.5 %
Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr
972 €
entspricht im Monat
81 €

Unverbindliche Schätzung. Der tatsächliche Betrag richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde und kann abweichen (z. B. Mindestbeträge, Möblierungszuschläge, fiktive Miete bei Eigentum). Die angezeigten Sätze sind Richtwerte auf die Jahresnettokaltmiete.

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Aschau a.Inn?

Aschau a.Inn erhebt 13,5 % der Jahresnettokaltmiete – also der reinen Grundmiete für ein Jahr, ohne Heizung, Wasser und Nebenkosten. Bei 600 € Kaltmiete im Monat sind das 7.200 € im Jahr und damit rund 972 € Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr.

Unter den 169 Gemeinden in Bayern mit Zweitwohnsitzsteuer liegt Aschau a.Inn damit im mittleren Bereich.

So berechnen Sie die Steuer in Aschau a.Inn

  1. 1

    Jahresnettokaltmiete bestimmen

    Monatliche Kaltmiete × 12. Beispiel: 600 € × 12 = 7.200 €.

  2. 2

    Steuersatz von Aschau a.Inn anwenden

    In Aschau a.Inn gilt ein Satz von 13,5 % der Jahresnettokaltmiete.

  3. 3

    Jahressteuer berechnen

    7.200 € × 13,5 % = 972 € pro Jahr.

Häufige Fragen – Zweitwohnsitzsteuer Aschau a.Inn

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Aschau a.Inn?

In Aschau a.Inn beträgt die Zweitwohnsitzsteuer 13,5 % der Jahresnettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 600 € im Monat – also 7.200 € im Jahr – ergibt das ungefähr 972 € Steuer pro Jahr.

Wie berechne ich die Zweitwohnsitzsteuer in Aschau a.Inn?

Multiplizieren Sie Ihre monatliche Kaltmiete mit 12 und dann mit dem Steuersatz von 13,5 %. Beispiel: 600 € × 12 × 13,5 % = 972 € im Jahr. Grundlage ist immer die reine Kaltmiete ohne Nebenkosten.

Wie kann ich die Zweitwohnsitzsteuer in Aschau a.Inn vermeiden?

Wer die Zweitwohnung ausschließlich vermietet und die private Nutzung vertraglich ausschließt, hält eine reine Kapitalanlage – dann fällt in vielen Fällen keine Zweitwohnsitzsteuer an. Bei gemischter Nutzung lassen manche Satzungen eine anteilige Kürzung zu.

Zweitwohnsitzsteuer Aschau a.Inn: der Hintergrund

Rechtlich zählt die Abgabe zu den kommunalen Aufwandsteuern. Aschau a.Inn darf sie erheben, weil das Halten einer Zweitwohnung als besonderer Aufwand gilt. Erfunden wurde diese Steuer 1973 in Überlingen am Bodensee; das Bundesverfassungsgericht bestätigte sie 1983.

Zahlen müssen Mieter wie Eigentümer. Wer die Wohnung geerbt hat und darüber verfügen kann, ist ebenfalls betroffen – erst eine dauerhafte Vermietung beendet die Steuerpflicht.

Zweitwohnsitzsteuer in der Nähe von Aschau a.Inn

Weitere Gemeinden in Bayern mit ähnlichem oder abweichendem Satz:

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Verbindlich ist allein die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung von Aschau a.Inn.