Baden-Württemberg
Zweitwohnsitzsteuer Kressbronn am Bodensee
Kressbronn am Bodensee erhebt wie viele Kommunen in Baden-Württemberg eine Zweitwohnsitzsteuer. Der Satz liegt bei 22 % der Jahresnettokaltmiete. Tragen Sie Ihre Kaltmiete ein und Sie kennen Ihre voraussichtliche Jahressteuer.
Zweitwohnsitzsteuer Kressbronn am Bodensee berechnen
Monatliche Kaltmiete eingeben – Sie sehen sofort die ungefähre Jahressteuer.
- Jahresnettokaltmiete
- 7.200 €
- Steuersatz
- 22 %
- Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr
- 1.584 €
- entspricht im Monat
- 132 €
Unverbindliche Schätzung. Der tatsächliche Betrag richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde und kann abweichen (z. B. Mindestbeträge, Möblierungszuschläge, fiktive Miete bei Eigentum). Die angezeigten Sätze sind Richtwerte auf die Jahresnettokaltmiete.
Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Kressbronn am Bodensee?
Kressbronn am Bodensee erhebt 22 % der Jahresnettokaltmiete – also der reinen Grundmiete für ein Jahr, ohne Heizung, Wasser und Nebenkosten. Bei 600 € Kaltmiete im Monat sind das 7.200 € im Jahr und damit rund 1.584 € Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr.
Unter den 104 Gemeinden in Baden-Württemberg mit Zweitwohnsitzsteuer liegt Kressbronn am Bodensee damit im oberen Bereich.
So berechnen Sie die Steuer in Kressbronn am Bodensee
- 1
Jahresnettokaltmiete bestimmen
Monatliche Kaltmiete × 12. Beispiel: 600 € × 12 = 7.200 €.
- 2
Steuersatz von Kressbronn am Bodensee anwenden
In Kressbronn am Bodensee gilt ein Satz von 22 % der Jahresnettokaltmiete.
- 3
Jahressteuer berechnen
7.200 € × 22 % = 1.584 € pro Jahr.
Häufige Fragen – Zweitwohnsitzsteuer Kressbronn am Bodensee
Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Kressbronn am Bodensee?
In Kressbronn am Bodensee beträgt die Zweitwohnsitzsteuer 22 % der Jahresnettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 600 € im Monat – also 7.200 € im Jahr – ergibt das ungefähr 1.584 € Steuer pro Jahr.
Wie berechne ich die Zweitwohnsitzsteuer in Kressbronn am Bodensee?
Multiplizieren Sie Ihre monatliche Kaltmiete mit 12 und dann mit dem Steuersatz von 22 %. Beispiel: 600 € × 12 × 22 % = 1.584 € im Jahr. Grundlage ist immer die reine Kaltmiete ohne Nebenkosten.
Wie kann ich die Zweitwohnsitzsteuer in Kressbronn am Bodensee vermeiden?
Wer die Zweitwohnung ausschließlich vermietet und die private Nutzung vertraglich ausschließt, hält eine reine Kapitalanlage – dann fällt in vielen Fällen keine Zweitwohnsitzsteuer an. Bei gemischter Nutzung lassen manche Satzungen eine anteilige Kürzung zu.
Zweitwohnsitzsteuer Kressbronn am Bodensee: der Hintergrund
Die Zweitwohnsitzsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Besteuert wird nicht Ihr Einkommen, sondern der Aufwand, in Kressbronn am Bodensee neben der Hauptwohnung eine zweite Wohnung zu halten. Die Grundlage steht im Grundgesetz, die konkrete Höhe regelt Kressbronn am Bodensee in einer eigenen Satzung.
Wer die Steuer umgehen will, ohne zu tricksen, hat einen legalen Weg: die Wohnung ausschließlich vermieten und die eigene Nutzung ausschließen. Dann gilt sie als Kapitalanlage und bleibt in aller Regel steuerfrei.
Zweitwohnsitzsteuer in der Nähe von Kressbronn am Bodensee
Weitere Gemeinden in Baden-Württemberg mit ähnlichem oder abweichendem Satz:
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Verbindlich ist allein die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung von Kressbronn am Bodensee.
