Baden-Württemberg

Zweitwohnsitzsteuer Hagnau am Bodensee

Die Zweitwohnsitzsteuer in Hagnau am Bodensee beträgt 28 % der jährlichen Kaltmiete. Ob kleine Stadtwohnung oder Zweitdomizil – mit dem Rechner sehen Sie sofort, wie viel Sie die Nebenwohnung im Jahr kostet.

Kostenloser Rechner

Zweitwohnsitzsteuer Hagnau am Bodensee berechnen

Monatliche Kaltmiete eingeben – Sie sehen sofort die ungefähre Jahressteuer.

Stadt / Kommune
Hagnau am Bodensee
Steuersatz der Gemeinde
28 %
Jahresnettokaltmiete
7.200 €
Steuersatz
28 %
Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr
2.016 €
entspricht im Monat
168 €

Unverbindliche Schätzung. Der tatsächliche Betrag richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde und kann abweichen (z. B. Mindestbeträge, Möblierungszuschläge, fiktive Miete bei Eigentum). Die angezeigten Sätze sind Richtwerte auf die Jahresnettokaltmiete.

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Hagnau am Bodensee?

Hagnau am Bodensee erhebt 28 % der Jahresnettokaltmiete – also der reinen Grundmiete für ein Jahr, ohne Heizung, Wasser und Nebenkosten. Bei 600 € Kaltmiete im Monat sind das 7.200 € im Jahr und damit rund 2.016 € Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr.

Unter den 104 Gemeinden in Baden-Württemberg mit Zweitwohnsitzsteuer liegt Hagnau am Bodensee damit im oberen Bereich.

So berechnen Sie die Steuer in Hagnau am Bodensee

  1. 1

    Jahresnettokaltmiete bestimmen

    Monatliche Kaltmiete × 12. Beispiel: 600 € × 12 = 7.200 €.

  2. 2

    Steuersatz von Hagnau am Bodensee anwenden

    In Hagnau am Bodensee gilt ein Satz von 28 % der Jahresnettokaltmiete.

  3. 3

    Jahressteuer berechnen

    7.200 € × 28 % = 2.016 € pro Jahr.

Häufige Fragen – Zweitwohnsitzsteuer Hagnau am Bodensee

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Hagnau am Bodensee?

In Hagnau am Bodensee beträgt die Zweitwohnsitzsteuer 28 % der Jahresnettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 600 € im Monat – also 7.200 € im Jahr – ergibt das ungefähr 2.016 € Steuer pro Jahr.

Wie berechne ich die Zweitwohnsitzsteuer in Hagnau am Bodensee?

Multiplizieren Sie Ihre monatliche Kaltmiete mit 12 und dann mit dem Steuersatz von 28 %. Beispiel: 600 € × 12 × 28 % = 2.016 € im Jahr. Grundlage ist immer die reine Kaltmiete ohne Nebenkosten.

Wie kann ich die Zweitwohnsitzsteuer in Hagnau am Bodensee vermeiden?

Wer die Zweitwohnung ausschließlich vermietet und die private Nutzung vertraglich ausschließt, hält eine reine Kapitalanlage – dann fällt in vielen Fällen keine Zweitwohnsitzsteuer an. Bei gemischter Nutzung lassen manche Satzungen eine anteilige Kürzung zu.

Zweitwohnsitzsteuer Hagnau am Bodensee: der Hintergrund

Die Zweitwohnsitzsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Besteuert wird nicht Ihr Einkommen, sondern der Aufwand, in Hagnau am Bodensee neben der Hauptwohnung eine zweite Wohnung zu halten. Die Grundlage steht im Grundgesetz, die konkrete Höhe regelt Hagnau am Bodensee in einer eigenen Satzung.

Wer die Steuer umgehen will, ohne zu tricksen, hat einen legalen Weg: die Wohnung ausschließlich vermieten und die eigene Nutzung ausschließen. Dann gilt sie als Kapitalanlage und bleibt in aller Regel steuerfrei.

Zweitwohnsitzsteuer in der Nähe von Hagnau am Bodensee

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Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Verbindlich ist allein die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung von Hagnau am Bodensee.