Baden-Württemberg

Zweitwohnsitzsteuer Langenargen

Langenargen erhebt wie viele Kommunen in Baden-Württemberg eine Zweitwohnsitzsteuer. Der Satz liegt bei 28 % der Jahresnettokaltmiete. Tragen Sie Ihre Kaltmiete ein und Sie kennen Ihre voraussichtliche Jahressteuer.

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Zweitwohnsitzsteuer Langenargen berechnen

Monatliche Kaltmiete eingeben – Sie sehen sofort die ungefähre Jahressteuer.

Stadt / Kommune
Langenargen
Steuersatz der Gemeinde
28 %
Jahresnettokaltmiete
7.200 €
Steuersatz
28 %
Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr
2.016 €
entspricht im Monat
168 €

Unverbindliche Schätzung. Der tatsächliche Betrag richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde und kann abweichen (z. B. Mindestbeträge, Möblierungszuschläge, fiktive Miete bei Eigentum). Die angezeigten Sätze sind Richtwerte auf die Jahresnettokaltmiete.

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Langenargen?

Langenargen erhebt 28 % der Jahresnettokaltmiete – also der reinen Grundmiete für ein Jahr, ohne Heizung, Wasser und Nebenkosten. Bei 600 € Kaltmiete im Monat sind das 7.200 € im Jahr und damit rund 2.016 € Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr.

Unter den 104 Gemeinden in Baden-Württemberg mit Zweitwohnsitzsteuer liegt Langenargen damit im oberen Bereich.

So berechnen Sie die Steuer in Langenargen

  1. 1

    Jahresnettokaltmiete bestimmen

    Monatliche Kaltmiete × 12. Beispiel: 600 € × 12 = 7.200 €.

  2. 2

    Steuersatz von Langenargen anwenden

    In Langenargen gilt ein Satz von 28 % der Jahresnettokaltmiete.

  3. 3

    Jahressteuer berechnen

    7.200 € × 28 % = 2.016 € pro Jahr.

Häufige Fragen – Zweitwohnsitzsteuer Langenargen

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Langenargen?

In Langenargen beträgt die Zweitwohnsitzsteuer 28 % der Jahresnettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 600 € im Monat – also 7.200 € im Jahr – ergibt das ungefähr 2.016 € Steuer pro Jahr.

Wie berechne ich die Zweitwohnsitzsteuer in Langenargen?

Multiplizieren Sie Ihre monatliche Kaltmiete mit 12 und dann mit dem Steuersatz von 28 %. Beispiel: 600 € × 12 × 28 % = 2.016 € im Jahr. Grundlage ist immer die reine Kaltmiete ohne Nebenkosten.

Wie kann ich die Zweitwohnsitzsteuer in Langenargen vermeiden?

Wer die Zweitwohnung ausschließlich vermietet und die private Nutzung vertraglich ausschließt, hält eine reine Kapitalanlage – dann fällt in vielen Fällen keine Zweitwohnsitzsteuer an. Bei gemischter Nutzung lassen manche Satzungen eine anteilige Kürzung zu.

Zweitwohnsitzsteuer Langenargen: der Hintergrund

In Baden-Württemberg überlässt das Land seinen Kommunen die Zweitwohnsitzsteuer. Langenargen hat davon Gebrauch gemacht und den Satz in einer Satzung festgelegt. Grundlage ist die reine Kaltmiete, nicht die Warmmiete.

Für die Stadt hat die Steuer zwei Seiten: Sie bringt Einnahmen, und sie schafft einen Anreiz, den Erstwohnsitz vor Ort anzumelden. Für jeden Einwohner mit Hauptwohnsitz fließt mehr Geld aus dem Finanzausgleich.

Zweitwohnsitzsteuer in der Nähe von Langenargen

Weitere Gemeinden in Baden-Württemberg mit ähnlichem oder abweichendem Satz:

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Verbindlich ist allein die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung von Langenargen.