Baden-Württemberg

Zweitwohnsitzsteuer Radolfzell am Bodensee

Wer in Radolfzell am Bodensee eine Nebenwohnung angemeldet hat, zahlt dafür Zweitwohnsitzsteuer. In Baden-Württemberg setzt die Stadt dafür 35 % der Jahresnettokaltmiete an. Was das konkret für Sie bedeutet, rechnen Sie hier in wenigen Sekunden aus.

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Zweitwohnsitzsteuer Radolfzell am Bodensee berechnen

Monatliche Kaltmiete eingeben – Sie sehen sofort die ungefähre Jahressteuer.

Stadt / Kommune
Radolfzell am Bodensee
Steuersatz der Gemeinde
35 %
Jahresnettokaltmiete
7.200 €
Steuersatz
35 %
Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr
2.520 €
entspricht im Monat
210 €

Unverbindliche Schätzung. Der tatsächliche Betrag richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde und kann abweichen (z. B. Mindestbeträge, Möblierungszuschläge, fiktive Miete bei Eigentum). Die angezeigten Sätze sind Richtwerte auf die Jahresnettokaltmiete.

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Radolfzell am Bodensee?

Radolfzell am Bodensee erhebt 35 % der Jahresnettokaltmiete – also der reinen Grundmiete für ein Jahr, ohne Heizung, Wasser und Nebenkosten. Bei 600 € Kaltmiete im Monat sind das 7.200 € im Jahr und damit rund 2.520 € Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr.

Unter den 104 Gemeinden in Baden-Württemberg mit Zweitwohnsitzsteuer liegt Radolfzell am Bodensee damit im oberen Bereich.

So berechnen Sie die Steuer in Radolfzell am Bodensee

  1. 1

    Jahresnettokaltmiete bestimmen

    Monatliche Kaltmiete × 12. Beispiel: 600 € × 12 = 7.200 €.

  2. 2

    Steuersatz von Radolfzell am Bodensee anwenden

    In Radolfzell am Bodensee gilt ein Satz von 35 % der Jahresnettokaltmiete.

  3. 3

    Jahressteuer berechnen

    7.200 € × 35 % = 2.520 € pro Jahr.

Häufige Fragen – Zweitwohnsitzsteuer Radolfzell am Bodensee

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Radolfzell am Bodensee?

In Radolfzell am Bodensee beträgt die Zweitwohnsitzsteuer 35 % der Jahresnettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 600 € im Monat – also 7.200 € im Jahr – ergibt das ungefähr 2.520 € Steuer pro Jahr.

Wie berechne ich die Zweitwohnsitzsteuer in Radolfzell am Bodensee?

Multiplizieren Sie Ihre monatliche Kaltmiete mit 12 und dann mit dem Steuersatz von 35 %. Beispiel: 600 € × 12 × 35 % = 2.520 € im Jahr. Grundlage ist immer die reine Kaltmiete ohne Nebenkosten.

Wie kann ich die Zweitwohnsitzsteuer in Radolfzell am Bodensee vermeiden?

Wer die Zweitwohnung ausschließlich vermietet und die private Nutzung vertraglich ausschließt, hält eine reine Kapitalanlage – dann fällt in vielen Fällen keine Zweitwohnsitzsteuer an. Bei gemischter Nutzung lassen manche Satzungen eine anteilige Kürzung zu.

Zweitwohnsitzsteuer Radolfzell am Bodensee: der Hintergrund

Rechtlich zählt die Abgabe zu den kommunalen Aufwandsteuern. Radolfzell am Bodensee darf sie erheben, weil das Halten einer Zweitwohnung als besonderer Aufwand gilt. Erfunden wurde diese Steuer 1973 in Überlingen am Bodensee; das Bundesverfassungsgericht bestätigte sie 1983.

Zahlen müssen Mieter wie Eigentümer. Wer die Wohnung geerbt hat und darüber verfügen kann, ist ebenfalls betroffen – erst eine dauerhafte Vermietung beendet die Steuerpflicht.

Zweitwohnsitzsteuer in der Nähe von Radolfzell am Bodensee

Weitere Gemeinden in Baden-Württemberg mit ähnlichem oder abweichendem Satz:

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Verbindlich ist allein die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung von Radolfzell am Bodensee.