Schleswig-Holstein
Zweitwohnsitzsteuer Klixbüll
Wer in Klixbüll eine Nebenwohnung angemeldet hat, zahlt dafür Zweitwohnsitzsteuer. In Schleswig-Holstein setzt die Stadt dafür 5 % der Jahresnettokaltmiete an. Was das konkret für Sie bedeutet, rechnen Sie hier in wenigen Sekunden aus.
Zweitwohnsitzsteuer Klixbüll berechnen
Monatliche Kaltmiete eingeben – Sie sehen sofort die ungefähre Jahressteuer.
- Jahresnettokaltmiete
- 7.200 €
- Steuersatz
- 5 %
- Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr
- 360 €
- entspricht im Monat
- 30 €
Unverbindliche Schätzung. Der tatsächliche Betrag richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde und kann abweichen (z. B. Mindestbeträge, Möblierungszuschläge, fiktive Miete bei Eigentum). Die angezeigten Sätze sind Richtwerte auf die Jahresnettokaltmiete.
Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Klixbüll?
Klixbüll erhebt 5 % der Jahresnettokaltmiete – also der reinen Grundmiete für ein Jahr, ohne Heizung, Wasser und Nebenkosten. Bei 600 € Kaltmiete im Monat sind das 7.200 € im Jahr und damit rund 360 € Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr.
Unter den 99 Gemeinden in Schleswig-Holstein mit Zweitwohnsitzsteuer liegt Klixbüll damit im unteren Bereich.
So berechnen Sie die Steuer in Klixbüll
- 1
Jahresnettokaltmiete bestimmen
Monatliche Kaltmiete × 12. Beispiel: 600 € × 12 = 7.200 €.
- 2
Steuersatz von Klixbüll anwenden
In Klixbüll gilt ein Satz von 5 % der Jahresnettokaltmiete.
- 3
Jahressteuer berechnen
7.200 € × 5 % = 360 € pro Jahr.
Häufige Fragen – Zweitwohnsitzsteuer Klixbüll
Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Klixbüll?
In Klixbüll beträgt die Zweitwohnsitzsteuer 5 % der Jahresnettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 600 € im Monat – also 7.200 € im Jahr – ergibt das ungefähr 360 € Steuer pro Jahr.
Wie berechne ich die Zweitwohnsitzsteuer in Klixbüll?
Multiplizieren Sie Ihre monatliche Kaltmiete mit 12 und dann mit dem Steuersatz von 5 %. Beispiel: 600 € × 12 × 5 % = 360 € im Jahr. Grundlage ist immer die reine Kaltmiete ohne Nebenkosten.
Wie kann ich die Zweitwohnsitzsteuer in Klixbüll vermeiden?
Wer die Zweitwohnung ausschließlich vermietet und die private Nutzung vertraglich ausschließt, hält eine reine Kapitalanlage – dann fällt in vielen Fällen keine Zweitwohnsitzsteuer an. Bei gemischter Nutzung lassen manche Satzungen eine anteilige Kürzung zu.
Zweitwohnsitzsteuer Klixbüll: der Hintergrund
Die Zweitwohnsitzsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Besteuert wird nicht Ihr Einkommen, sondern der Aufwand, in Klixbüll neben der Hauptwohnung eine zweite Wohnung zu halten. Die Grundlage steht im Grundgesetz, die konkrete Höhe regelt Klixbüll in einer eigenen Satzung.
Wer die Steuer umgehen will, ohne zu tricksen, hat einen legalen Weg: die Wohnung ausschließlich vermieten und die eigene Nutzung ausschließen. Dann gilt sie als Kapitalanlage und bleibt in aller Regel steuerfrei.
Zweitwohnsitzsteuer in der Nähe von Klixbüll
Weitere Gemeinden in Schleswig-Holstein mit ähnlichem oder abweichendem Satz:
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Verbindlich ist allein die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung von Klixbüll.
