Schleswig-Holstein

Zweitwohnsitzsteuer Kampen (Sylt)

Sie haben einen Zweitwohnsitz in Kampen (Sylt) und fragen sich, was die Stadt dafür verlangt? Der aktuelle Satz beträgt 7 % der Jahresnettokaltmiete – hier berechnen Sie Ihren persönlichen Betrag.

Kostenloser Rechner

Zweitwohnsitzsteuer Kampen (Sylt) berechnen

Monatliche Kaltmiete eingeben – Sie sehen sofort die ungefähre Jahressteuer.

Stadt / Kommune
Kampen (Sylt)
Steuersatz der Gemeinde
7 %
Jahresnettokaltmiete
7.200 €
Steuersatz
7 %
Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr
504 €
entspricht im Monat
42 €

Unverbindliche Schätzung. Der tatsächliche Betrag richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde und kann abweichen (z. B. Mindestbeträge, Möblierungszuschläge, fiktive Miete bei Eigentum). Die angezeigten Sätze sind Richtwerte auf die Jahresnettokaltmiete.

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Kampen (Sylt)?

Kampen (Sylt) erhebt 7 % der Jahresnettokaltmiete – also der reinen Grundmiete für ein Jahr, ohne Heizung, Wasser und Nebenkosten. Bei 600 € Kaltmiete im Monat sind das 7.200 € im Jahr und damit rund 504 € Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr.

Unter den 99 Gemeinden in Schleswig-Holstein mit Zweitwohnsitzsteuer liegt Kampen (Sylt) damit im unteren Bereich.

So berechnen Sie die Steuer in Kampen (Sylt)

  1. 1

    Jahresnettokaltmiete bestimmen

    Monatliche Kaltmiete × 12. Beispiel: 600 € × 12 = 7.200 €.

  2. 2

    Steuersatz von Kampen (Sylt) anwenden

    In Kampen (Sylt) gilt ein Satz von 7 % der Jahresnettokaltmiete.

  3. 3

    Jahressteuer berechnen

    7.200 € × 7 % = 504 € pro Jahr.

Häufige Fragen – Zweitwohnsitzsteuer Kampen (Sylt)

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Kampen (Sylt)?

In Kampen (Sylt) beträgt die Zweitwohnsitzsteuer 7 % der Jahresnettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 600 € im Monat – also 7.200 € im Jahr – ergibt das ungefähr 504 € Steuer pro Jahr.

Wie berechne ich die Zweitwohnsitzsteuer in Kampen (Sylt)?

Multiplizieren Sie Ihre monatliche Kaltmiete mit 12 und dann mit dem Steuersatz von 7 %. Beispiel: 600 € × 12 × 7 % = 504 € im Jahr. Grundlage ist immer die reine Kaltmiete ohne Nebenkosten.

Wie kann ich die Zweitwohnsitzsteuer in Kampen (Sylt) vermeiden?

Wer die Zweitwohnung ausschließlich vermietet und die private Nutzung vertraglich ausschließt, hält eine reine Kapitalanlage – dann fällt in vielen Fällen keine Zweitwohnsitzsteuer an. Bei gemischter Nutzung lassen manche Satzungen eine anteilige Kürzung zu.

Zweitwohnsitzsteuer Kampen (Sylt): der Hintergrund

Die Zweitwohnsitzsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Besteuert wird nicht Ihr Einkommen, sondern der Aufwand, in Kampen (Sylt) neben der Hauptwohnung eine zweite Wohnung zu halten. Die Grundlage steht im Grundgesetz, die konkrete Höhe regelt Kampen (Sylt) in einer eigenen Satzung.

Wer die Steuer umgehen will, ohne zu tricksen, hat einen legalen Weg: die Wohnung ausschließlich vermieten und die eigene Nutzung ausschließen. Dann gilt sie als Kapitalanlage und bleibt in aller Regel steuerfrei.

Zweitwohnsitzsteuer in der Nähe von Kampen (Sylt)

Weitere Gemeinden in Schleswig-Holstein mit ähnlichem oder abweichendem Satz:

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Verbindlich ist allein die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung von Kampen (Sylt).