Schleswig-Holstein

Zweitwohnsitzsteuer Wesselburenerkoog

Wesselburenerkoog erhebt wie viele Kommunen in Schleswig-Holstein eine Zweitwohnsitzsteuer. Der Satz liegt bei 4 % der Jahresnettokaltmiete. Tragen Sie Ihre Kaltmiete ein und Sie kennen Ihre voraussichtliche Jahressteuer.

Kostenloser Rechner

Zweitwohnsitzsteuer Wesselburenerkoog berechnen

Monatliche Kaltmiete eingeben – Sie sehen sofort die ungefähre Jahressteuer.

Stadt / Kommune
Wesselburenerkoog
Steuersatz der Gemeinde
4 %
Jahresnettokaltmiete
7.200 €
Steuersatz
4 %
Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr
288 €
entspricht im Monat
24 €

Unverbindliche Schätzung. Der tatsächliche Betrag richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde und kann abweichen (z. B. Mindestbeträge, Möblierungszuschläge, fiktive Miete bei Eigentum). Die angezeigten Sätze sind Richtwerte auf die Jahresnettokaltmiete.

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Wesselburenerkoog?

Wesselburenerkoog erhebt 4 % der Jahresnettokaltmiete – also der reinen Grundmiete für ein Jahr, ohne Heizung, Wasser und Nebenkosten. Bei 600 € Kaltmiete im Monat sind das 7.200 € im Jahr und damit rund 288 € Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr.

Unter den 99 Gemeinden in Schleswig-Holstein mit Zweitwohnsitzsteuer liegt Wesselburenerkoog damit im unteren Bereich.

So berechnen Sie die Steuer in Wesselburenerkoog

  1. 1

    Jahresnettokaltmiete bestimmen

    Monatliche Kaltmiete × 12. Beispiel: 600 € × 12 = 7.200 €.

  2. 2

    Steuersatz von Wesselburenerkoog anwenden

    In Wesselburenerkoog gilt ein Satz von 4 % der Jahresnettokaltmiete.

  3. 3

    Jahressteuer berechnen

    7.200 € × 4 % = 288 € pro Jahr.

Häufige Fragen – Zweitwohnsitzsteuer Wesselburenerkoog

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Wesselburenerkoog?

In Wesselburenerkoog beträgt die Zweitwohnsitzsteuer 4 % der Jahresnettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 600 € im Monat – also 7.200 € im Jahr – ergibt das ungefähr 288 € Steuer pro Jahr.

Wie berechne ich die Zweitwohnsitzsteuer in Wesselburenerkoog?

Multiplizieren Sie Ihre monatliche Kaltmiete mit 12 und dann mit dem Steuersatz von 4 %. Beispiel: 600 € × 12 × 4 % = 288 € im Jahr. Grundlage ist immer die reine Kaltmiete ohne Nebenkosten.

Wie kann ich die Zweitwohnsitzsteuer in Wesselburenerkoog vermeiden?

Wer die Zweitwohnung ausschließlich vermietet und die private Nutzung vertraglich ausschließt, hält eine reine Kapitalanlage – dann fällt in vielen Fällen keine Zweitwohnsitzsteuer an. Bei gemischter Nutzung lassen manche Satzungen eine anteilige Kürzung zu.

Zweitwohnsitzsteuer Wesselburenerkoog: der Hintergrund

Die Zweitwohnsitzsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Besteuert wird nicht Ihr Einkommen, sondern der Aufwand, in Wesselburenerkoog neben der Hauptwohnung eine zweite Wohnung zu halten. Die Grundlage steht im Grundgesetz, die konkrete Höhe regelt Wesselburenerkoog in einer eigenen Satzung.

Wer die Steuer umgehen will, ohne zu tricksen, hat einen legalen Weg: die Wohnung ausschließlich vermieten und die eigene Nutzung ausschließen. Dann gilt sie als Kapitalanlage und bleibt in aller Regel steuerfrei.

Zweitwohnsitzsteuer in der Nähe von Wesselburenerkoog

Weitere Gemeinden in Schleswig-Holstein mit ähnlichem oder abweichendem Satz:

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Verbindlich ist allein die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung von Wesselburenerkoog.