Schleswig-Holstein
Zweitwohnsitzsteuer Felde
Wer in Felde eine Nebenwohnung angemeldet hat, zahlt dafür Zweitwohnsitzsteuer. In Schleswig-Holstein setzt die Stadt dafür 2,9 % der Jahresnettokaltmiete an. Was das konkret für Sie bedeutet, rechnen Sie hier in wenigen Sekunden aus.
Zweitwohnsitzsteuer Felde berechnen
Monatliche Kaltmiete eingeben – Sie sehen sofort die ungefähre Jahressteuer.
- Jahresnettokaltmiete
- 7.200 €
- Steuersatz
- 2.9 %
- Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr
- 209 €
- entspricht im Monat
- 17 €
Unverbindliche Schätzung. Der tatsächliche Betrag richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde und kann abweichen (z. B. Mindestbeträge, Möblierungszuschläge, fiktive Miete bei Eigentum). Die angezeigten Sätze sind Richtwerte auf die Jahresnettokaltmiete.
Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Felde?
Felde erhebt 2,9 % der Jahresnettokaltmiete – also der reinen Grundmiete für ein Jahr, ohne Heizung, Wasser und Nebenkosten. Bei 600 € Kaltmiete im Monat sind das 7.200 € im Jahr und damit rund 209 € Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr.
Unter den 99 Gemeinden in Schleswig-Holstein mit Zweitwohnsitzsteuer liegt Felde damit im unteren Bereich.
So berechnen Sie die Steuer in Felde
- 1
Jahresnettokaltmiete bestimmen
Monatliche Kaltmiete × 12. Beispiel: 600 € × 12 = 7.200 €.
- 2
Steuersatz von Felde anwenden
In Felde gilt ein Satz von 2,9 % der Jahresnettokaltmiete.
- 3
Jahressteuer berechnen
7.200 € × 2,9 % = 209 € pro Jahr.
Häufige Fragen – Zweitwohnsitzsteuer Felde
Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Felde?
In Felde beträgt die Zweitwohnsitzsteuer 2,9 % der Jahresnettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 600 € im Monat – also 7.200 € im Jahr – ergibt das ungefähr 209 € Steuer pro Jahr.
Wie berechne ich die Zweitwohnsitzsteuer in Felde?
Multiplizieren Sie Ihre monatliche Kaltmiete mit 12 und dann mit dem Steuersatz von 2,9 %. Beispiel: 600 € × 12 × 2,9 % = 209 € im Jahr. Grundlage ist immer die reine Kaltmiete ohne Nebenkosten.
Wie kann ich die Zweitwohnsitzsteuer in Felde vermeiden?
Wer die Zweitwohnung ausschließlich vermietet und die private Nutzung vertraglich ausschließt, hält eine reine Kapitalanlage – dann fällt in vielen Fällen keine Zweitwohnsitzsteuer an. Bei gemischter Nutzung lassen manche Satzungen eine anteilige Kürzung zu.
Zweitwohnsitzsteuer Felde: der Hintergrund
In Schleswig-Holstein überlässt das Land seinen Kommunen die Zweitwohnsitzsteuer. Felde hat davon Gebrauch gemacht und den Satz in einer Satzung festgelegt. Grundlage ist die reine Kaltmiete, nicht die Warmmiete.
Für die Stadt hat die Steuer zwei Seiten: Sie bringt Einnahmen, und sie schafft einen Anreiz, den Erstwohnsitz vor Ort anzumelden. Für jeden Einwohner mit Hauptwohnsitz fließt mehr Geld aus dem Finanzausgleich.
Zweitwohnsitzsteuer in der Nähe von Felde
Weitere Gemeinden in Schleswig-Holstein mit ähnlichem oder abweichendem Satz:
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Verbindlich ist allein die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung von Felde.
