Schleswig-Holstein

Zweitwohnsitzsteuer Achterwehr

Die Zweitwohnsitzsteuer in Achterwehr beträgt 2,9 % der jährlichen Kaltmiete. Ob kleine Stadtwohnung oder Zweitdomizil – mit dem Rechner sehen Sie sofort, wie viel Sie die Nebenwohnung im Jahr kostet.

Kostenloser Rechner

Zweitwohnsitzsteuer Achterwehr berechnen

Monatliche Kaltmiete eingeben – Sie sehen sofort die ungefähre Jahressteuer.

Stadt / Kommune
Achterwehr
Steuersatz der Gemeinde
2.9 %
Jahresnettokaltmiete
7.200 €
Steuersatz
2.9 %
Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr
209 €
entspricht im Monat
17 €

Unverbindliche Schätzung. Der tatsächliche Betrag richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde und kann abweichen (z. B. Mindestbeträge, Möblierungszuschläge, fiktive Miete bei Eigentum). Die angezeigten Sätze sind Richtwerte auf die Jahresnettokaltmiete.

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Achterwehr?

Achterwehr erhebt 2,9 % der Jahresnettokaltmiete – also der reinen Grundmiete für ein Jahr, ohne Heizung, Wasser und Nebenkosten. Bei 600 € Kaltmiete im Monat sind das 7.200 € im Jahr und damit rund 209 € Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr.

Unter den 99 Gemeinden in Schleswig-Holstein mit Zweitwohnsitzsteuer liegt Achterwehr damit im unteren Bereich.

So berechnen Sie die Steuer in Achterwehr

  1. 1

    Jahresnettokaltmiete bestimmen

    Monatliche Kaltmiete × 12. Beispiel: 600 € × 12 = 7.200 €.

  2. 2

    Steuersatz von Achterwehr anwenden

    In Achterwehr gilt ein Satz von 2,9 % der Jahresnettokaltmiete.

  3. 3

    Jahressteuer berechnen

    7.200 € × 2,9 % = 209 € pro Jahr.

Häufige Fragen – Zweitwohnsitzsteuer Achterwehr

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Achterwehr?

In Achterwehr beträgt die Zweitwohnsitzsteuer 2,9 % der Jahresnettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 600 € im Monat – also 7.200 € im Jahr – ergibt das ungefähr 209 € Steuer pro Jahr.

Wie berechne ich die Zweitwohnsitzsteuer in Achterwehr?

Multiplizieren Sie Ihre monatliche Kaltmiete mit 12 und dann mit dem Steuersatz von 2,9 %. Beispiel: 600 € × 12 × 2,9 % = 209 € im Jahr. Grundlage ist immer die reine Kaltmiete ohne Nebenkosten.

Wie kann ich die Zweitwohnsitzsteuer in Achterwehr vermeiden?

Wer die Zweitwohnung ausschließlich vermietet und die private Nutzung vertraglich ausschließt, hält eine reine Kapitalanlage – dann fällt in vielen Fällen keine Zweitwohnsitzsteuer an. Bei gemischter Nutzung lassen manche Satzungen eine anteilige Kürzung zu.

Zweitwohnsitzsteuer Achterwehr: der Hintergrund

In Schleswig-Holstein überlässt das Land seinen Kommunen die Zweitwohnsitzsteuer. Achterwehr hat davon Gebrauch gemacht und den Satz in einer Satzung festgelegt. Grundlage ist die reine Kaltmiete, nicht die Warmmiete.

Für die Stadt hat die Steuer zwei Seiten: Sie bringt Einnahmen, und sie schafft einen Anreiz, den Erstwohnsitz vor Ort anzumelden. Für jeden Einwohner mit Hauptwohnsitz fließt mehr Geld aus dem Finanzausgleich.

Zweitwohnsitzsteuer in der Nähe von Achterwehr

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Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Verbindlich ist allein die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung von Achterwehr.