Schleswig-Holstein

Zweitwohnsitzsteuer Wesselburener Deichhausen

Wesselburener Deichhausen erhebt wie viele Kommunen in Schleswig-Holstein eine Zweitwohnsitzsteuer. Der Satz liegt bei 2 % der Jahresnettokaltmiete. Tragen Sie Ihre Kaltmiete ein und Sie kennen Ihre voraussichtliche Jahressteuer.

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Zweitwohnsitzsteuer Wesselburener Deichhausen berechnen

Monatliche Kaltmiete eingeben – Sie sehen sofort die ungefähre Jahressteuer.

Stadt / Kommune
Wesselburener Deichhausen
Steuersatz der Gemeinde
2 %
Jahresnettokaltmiete
7.200 €
Steuersatz
2 %
Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr
144 €
entspricht im Monat
12 €

Unverbindliche Schätzung. Der tatsächliche Betrag richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde und kann abweichen (z. B. Mindestbeträge, Möblierungszuschläge, fiktive Miete bei Eigentum). Die angezeigten Sätze sind Richtwerte auf die Jahresnettokaltmiete.

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Wesselburener Deichhausen?

Wesselburener Deichhausen erhebt 2 % der Jahresnettokaltmiete – also der reinen Grundmiete für ein Jahr, ohne Heizung, Wasser und Nebenkosten. Bei 600 € Kaltmiete im Monat sind das 7.200 € im Jahr und damit rund 144 € Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr.

Unter den 99 Gemeinden in Schleswig-Holstein mit Zweitwohnsitzsteuer liegt Wesselburener Deichhausen damit im unteren Bereich.

So berechnen Sie die Steuer in Wesselburener Deichhausen

  1. 1

    Jahresnettokaltmiete bestimmen

    Monatliche Kaltmiete × 12. Beispiel: 600 € × 12 = 7.200 €.

  2. 2

    Steuersatz von Wesselburener Deichhausen anwenden

    In Wesselburener Deichhausen gilt ein Satz von 2 % der Jahresnettokaltmiete.

  3. 3

    Jahressteuer berechnen

    7.200 € × 2 % = 144 € pro Jahr.

Häufige Fragen – Zweitwohnsitzsteuer Wesselburener Deichhausen

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Wesselburener Deichhausen?

In Wesselburener Deichhausen beträgt die Zweitwohnsitzsteuer 2 % der Jahresnettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 600 € im Monat – also 7.200 € im Jahr – ergibt das ungefähr 144 € Steuer pro Jahr.

Wie berechne ich die Zweitwohnsitzsteuer in Wesselburener Deichhausen?

Multiplizieren Sie Ihre monatliche Kaltmiete mit 12 und dann mit dem Steuersatz von 2 %. Beispiel: 600 € × 12 × 2 % = 144 € im Jahr. Grundlage ist immer die reine Kaltmiete ohne Nebenkosten.

Wie kann ich die Zweitwohnsitzsteuer in Wesselburener Deichhausen vermeiden?

Wer die Zweitwohnung ausschließlich vermietet und die private Nutzung vertraglich ausschließt, hält eine reine Kapitalanlage – dann fällt in vielen Fällen keine Zweitwohnsitzsteuer an. Bei gemischter Nutzung lassen manche Satzungen eine anteilige Kürzung zu.

Zweitwohnsitzsteuer Wesselburener Deichhausen: der Hintergrund

Rechtlich zählt die Abgabe zu den kommunalen Aufwandsteuern. Wesselburener Deichhausen darf sie erheben, weil das Halten einer Zweitwohnung als besonderer Aufwand gilt. Erfunden wurde diese Steuer 1973 in Überlingen am Bodensee; das Bundesverfassungsgericht bestätigte sie 1983.

Zahlen müssen Mieter wie Eigentümer. Wer die Wohnung geerbt hat und darüber verfügen kann, ist ebenfalls betroffen – erst eine dauerhafte Vermietung beendet die Steuerpflicht.

Zweitwohnsitzsteuer in der Nähe von Wesselburener Deichhausen

Weitere Gemeinden in Schleswig-Holstein mit ähnlichem oder abweichendem Satz:

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Verbindlich ist allein die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung von Wesselburener Deichhausen.