Schleswig-Holstein

Zweitwohnsitzsteuer Kletkamp

Sie haben einen Zweitwohnsitz in Kletkamp und fragen sich, was die Stadt dafür verlangt? Der aktuelle Satz beträgt 0,8 % der Jahresnettokaltmiete – hier berechnen Sie Ihren persönlichen Betrag.

Kostenloser Rechner

Zweitwohnsitzsteuer Kletkamp berechnen

Monatliche Kaltmiete eingeben – Sie sehen sofort die ungefähre Jahressteuer.

Stadt / Kommune
Kletkamp
Steuersatz der Gemeinde
0.8 %
Jahresnettokaltmiete
7.200 €
Steuersatz
0.8 %
Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr
58 €
entspricht im Monat
5 €

Unverbindliche Schätzung. Der tatsächliche Betrag richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde und kann abweichen (z. B. Mindestbeträge, Möblierungszuschläge, fiktive Miete bei Eigentum). Die angezeigten Sätze sind Richtwerte auf die Jahresnettokaltmiete.

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Kletkamp?

Kletkamp erhebt 0,8 % der Jahresnettokaltmiete – also der reinen Grundmiete für ein Jahr, ohne Heizung, Wasser und Nebenkosten. Bei 600 € Kaltmiete im Monat sind das 7.200 € im Jahr und damit rund 58 € Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr.

Unter den 99 Gemeinden in Schleswig-Holstein mit Zweitwohnsitzsteuer liegt Kletkamp damit im unteren Bereich.

So berechnen Sie die Steuer in Kletkamp

  1. 1

    Jahresnettokaltmiete bestimmen

    Monatliche Kaltmiete × 12. Beispiel: 600 € × 12 = 7.200 €.

  2. 2

    Steuersatz von Kletkamp anwenden

    In Kletkamp gilt ein Satz von 0,8 % der Jahresnettokaltmiete.

  3. 3

    Jahressteuer berechnen

    7.200 € × 0,8 % = 58 € pro Jahr.

Häufige Fragen – Zweitwohnsitzsteuer Kletkamp

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Kletkamp?

In Kletkamp beträgt die Zweitwohnsitzsteuer 0,8 % der Jahresnettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 600 € im Monat – also 7.200 € im Jahr – ergibt das ungefähr 58 € Steuer pro Jahr.

Wie berechne ich die Zweitwohnsitzsteuer in Kletkamp?

Multiplizieren Sie Ihre monatliche Kaltmiete mit 12 und dann mit dem Steuersatz von 0,8 %. Beispiel: 600 € × 12 × 0,8 % = 58 € im Jahr. Grundlage ist immer die reine Kaltmiete ohne Nebenkosten.

Wie kann ich die Zweitwohnsitzsteuer in Kletkamp vermeiden?

Wer die Zweitwohnung ausschließlich vermietet und die private Nutzung vertraglich ausschließt, hält eine reine Kapitalanlage – dann fällt in vielen Fällen keine Zweitwohnsitzsteuer an. Bei gemischter Nutzung lassen manche Satzungen eine anteilige Kürzung zu.

Zweitwohnsitzsteuer Kletkamp: der Hintergrund

Rechtlich zählt die Abgabe zu den kommunalen Aufwandsteuern. Kletkamp darf sie erheben, weil das Halten einer Zweitwohnung als besonderer Aufwand gilt. Erfunden wurde diese Steuer 1973 in Überlingen am Bodensee; das Bundesverfassungsgericht bestätigte sie 1983.

Zahlen müssen Mieter wie Eigentümer. Wer die Wohnung geerbt hat und darüber verfügen kann, ist ebenfalls betroffen – erst eine dauerhafte Vermietung beendet die Steuerpflicht.

Zweitwohnsitzsteuer in der Nähe von Kletkamp

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Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Verbindlich ist allein die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung von Kletkamp.